Amtsgericht Herford, 2008-02-27, 12 C 1555/07

12 C 1555/07Gericht erster Instanz27.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Herford — 12 C 1555/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-27

Aktenzeichen: 12 C 1555/07

ECLI: ECLI:DE:AGHF1:2008:0227.12C1555.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2007, Mahnkosten in Höhe von 5,00 € und vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 46,41 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Abfassung eines Tatbestandes wird nach § 313 a ZPO abgesehen.

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