12 C 913/06•Amtsgericht Herford, 2007-04-05, 12 C 913/06
Amtsgericht Herford, 2007-04-05, 12 C 913/06
12 C 913/06Gericht erster Instanz05.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Herford — 12 C 913/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-05
Aktenzeichen: 12 C 913/06
ECLI: ECLI:DE:AGHF1:2007:0405.12C913.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger folgende Gegenstände herauszugeben:
einen Elektroherd, einen Kühlschrank, einen Fernsehschrank schwarz, einen Fernseher mit Receiver, ein Chromregal sowie einen schwarzen Eckschrank mit Birnenholzfurnier.
Sie wird weiter verurteilt, an den Kläger 710,00 € zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf bis 4.000,00 € festgesetzt.
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