7 M 396/12•Amtsgericht Herne-Wanne, 2012-04-23, 7 M 396/12
Amtsgericht Herne-Wanne, 2012-04-23, 7 M 396/12
7 M 396/12Gericht erster Instanz23.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Herne-Wanne — 7 M 396/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-04-23
Aktenzeichen: 7 M 396/12
ECLI: ECLI:DE:AGHER2:2012:0423.7M396.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Tenor
wird der zuständige Obergerichtsvollzieher U auf die Erinnerung des Gläubigers vom 10.02.2012 hin angewiesen, eine Ergänzung der eidessstattlichen Versicherung des Schuldners dahingehend herbeizuführen, dass der Schuldner Angaben dazu macht, ob er gegenüber seiner Ex-Ehefrau unterhaltspflichtig ist und tatsächlich Unterhaltszahlungen erbracht werden.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Die außergerichtlichen Kosten werden dem Schuldner auferlegt.
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