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7 VI 259/23•Amtsgericht Herne, 2023-05-09, 7 VI 259/23
7 VI 259/23Gericht erster Instanz09.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-09
Aktenzeichen: 7 VI 259/23
ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2023:0509.7VI259.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspfleger
In pp.
wird Nachlasspflegschaft angeordnet. Zum Nachlasspfleger wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt C., JG01, U.
Der Wirkungskreis umfasst die Vertretung der unbekannten Erben bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen, die gegen den Nachlass gerichtet sind.
Die Nachlasspflegschaft wird berufsmäßig geführt.
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