5 C 59/10•Amtsgericht Herne, 2011-03-24, 5 C 59/10
Amtsgericht Herne, 2011-03-24, 5 C 59/10
5 C 59/10Gericht erster Instanz24.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Herne — 5 C 59/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-24
Aktenzeichen: 5 C 59/10
ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2011:0324.5C59.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: EinzelrichterIN
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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