Amtsgericht Herne, 2008-05-29, 18 C 58/08

18 C 58/08Gericht erster Instanz29.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Herne — 18 C 58/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-29

Aktenzeichen: 18 C 58/08

ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2008:0529.18C58.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 956,18 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 16.12.2007 sowie weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 114,78 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.02.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin und Beklagte können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils gesamten vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

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