18 C 58/08•Amtsgericht Herne, 2008-05-29, 18 C 58/08
Amtsgericht Herne, 2008-05-29, 18 C 58/08
18 C 58/08Gericht erster Instanz29.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Herne — 18 C 58/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-29
Aktenzeichen: 18 C 58/08
ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2008:0529.18C58.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 956,18 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 16.12.2007 sowie weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 114,78 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.02.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin und Beklagte können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils gesamten vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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