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30 F 209/20•Amtsgericht Hamm, 2021-12-17, 30 F 209/20
30 F 209/20Gericht erster Instanz17.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-17
Aktenzeichen: 30 F 209/20
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2021:1217.30F209.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an die Antragstellerin als Hinterbliebenenversorgung eine monatliche Rente, jeweils fällig mit Ablauf des betreffenden Monats, ab Oktober 2020 in Höhe von 254,23 Euro sowie ab Januar 2021 in Höhe von 261,56 Euro zu zahlen.
Die Gerichtskosten werden der Antragstellerin auferlegt, die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
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