Amtsgericht Hamm, 2016-10-17, 31 F 464/15

31 F 464/15Gericht erster Instanz17.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 31 F 464/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-17

Aktenzeichen: 31 F 464/15

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2016:1017.31F464.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichterin

Tenor

Unter Aufhebung des Versäumnisbeschlusses des Amtsgerichts Hamm vom 12.9.2016, Az. 31 F 464/15, wird der Unterhaltsvertrag vom 24.9.2008 dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller, verpflichtet ist an den Antragsgegner ab Juli 2015 einen Kindesunterhalt i.H.v. 856,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Verfahrenswert: 9290,64 €.

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