31 F 464/15•Amtsgericht Hamm, 2016-10-17, 31 F 464/15
Amtsgericht Hamm, 2016-10-17, 31 F 464/15
31 F 464/15Gericht erster Instanz17.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 31 F 464/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-17
Aktenzeichen: 31 F 464/15
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2016:1017.31F464.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichterin
Tenor
Unter Aufhebung des Versäumnisbeschlusses des Amtsgerichts Hamm vom 12.9.2016, Az. 31 F 464/15, wird der Unterhaltsvertrag vom 24.9.2008 dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller, verpflichtet ist an den Antragsgegner ab Juli 2015 einen Kindesunterhalt i.H.v. 856,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Verfahrenswert: 9290,64 €.
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