24 C 43/11•Amtsgericht Hamm, 2013-04-24, 24 C 43/11
Amtsgericht Hamm, 2013-04-24, 24 C 43/11
24 C 43/11Gericht erster Instanz24.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 24 C 43/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-24
Aktenzeichen: 24 C 43/11
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2013:0424.24C43.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 447,36 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.05.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 € zu zahlen. Die Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 447,36 € vom 20.07.2010 bis zum 03.05.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 51 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 49 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
(ohne Tatbestand gem. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO)
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