XVI 94/08•Amtsgericht Hamm, 2008-07-21, XVI 94/08
Amtsgericht Hamm, 2008-07-21, XVI 94/08
XVI 94/08Gericht erster Instanz21.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — XVI 94/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-21
Aktenzeichen: XVI 94/08
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2008:0721.XVI94.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vormundschaftsgericht
Normen: AdWirkG § 2; FGG § 169
Tenor
Es wird festgestellt,
dass die Annahme des Kindes H
durch die Eheleute I und J als deren gemeinsames Kind, bestätigt durch Urteil des Zivilgerichts Port-au-Prince vom 16.04.2008 wirksam und anzuerkennen ist,
dass das Annahmeverhältnis hinsichtlich der elterlichen Sorge und der Unterhaltspflicht der Annehmenden einem nach den deutschen Sachvorschriften begründeten Annahmeverhältnis gleich steht.
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