Amtsgericht Hamm, 2008-07-21, XVI 94/08

XVI 94/08Gericht erster Instanz21.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — XVI 94/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-21

Aktenzeichen: XVI 94/08

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2008:0721.XVI94.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vormundschaftsgericht

Normen: AdWirkG § 2; FGG § 169

Tenor

Es wird festgestellt,

dass die Annahme des Kindes H

durch die Eheleute I und J als deren gemeinsames Kind, bestätigt durch Urteil des Zivilgerichts Port-au-Prince vom 16.04.2008 wirksam und anzuerkennen ist,

dass das Annahmeverhältnis hinsichtlich der elterlichen Sorge und der Unterhaltspflicht der Annehmenden einem nach den deutschen Sachvorschriften begründeten Annahmeverhältnis gleich steht.

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