17 C 62/08•Amtsgericht Hamm, 2008-03-26, 17 C 62/08
Amtsgericht Hamm, 2008-03-26, 17 C 62/08
17 C 62/08Gericht erster Instanz26.03.2008
Regest
Angebot des Gratisversand von SMS im InternetKeine stillschweigende Vergütungsvereinbarung, wenn durch zahlreiche Verwendung der Begriffe „free“, „gratis“ und „umsonst“ der Eindruck der Unentgeltlichkeit erweckt wirdGgf. überraschende Vergütungsregelung in AGB
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 17 C 62/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-26
Aktenzeichen: 17 C 62/08
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2008:0326.17C62.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: BGB §§ 305 c, 612 Abs. 1
Leitsätze
Angebot des Gratisversand von SMS im InternetKeine stillschweigende Vergütungsvereinbarung, wenn durch zahlreiche Verwendung der Begriffe „free“, „gratis“ und „umsonst“ der Eindruck der Unentgeltlichkeit erweckt wirdGgf. überraschende Vergütungsregelung in AGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt..
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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