XVI 123/06•Amtsgericht Hamm, 2007-02-26, XVI 123/06
Amtsgericht Hamm, 2007-02-26, XVI 123/06
XVI 123/06Gericht erster Instanz26.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — XVI 123/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-26
Aktenzeichen: XVI 123/06
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2007:0226.XVI123.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vormundschaftsgericht
Normen: FGG § 16 a
Tenor
Es wird festgestellt,
dass die durch Urteil des 1. Familiengerichts zu Sarakaya/Türkei vom 21.07.2005 Nr. 2005/599 ausgesprochene Annahme des Kindes A durch Herrn C als dessen Kind anzuerkennen ist,
dass das Annahmeverhältnis hinsichtlich der elterlichen Sorge und der Unter-haltspflicht des Annehmenden einem nach deutschen Sachvorschriften begründeten Annahmeverhältnis gleichsteht.
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