XVI 44/05•Amtsgericht Hamm, 2006-04-17, XVI 44/05
Amtsgericht Hamm, 2006-04-17, XVI 44/05
XVI 44/05Gericht erster Instanz17.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — XVI 44/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-17
Aktenzeichen: XVI 44/05
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2006:0417.XVI44.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vormundschaftsgericht
Normen: FGG § 16 a
Tenor
dass die durch Urteil des Amtsgerichts Ünye/Türkei vom 11.11.2004
Nr. 2004/847 ausgesprochene Annahme des Kindes Z E
durch die Eheleute O und S E als deren gemeinsames Kind anzuerkennen ist,
dass durch diese Annahme das Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Z und ihren leiblichen Eltern erloschen ist,
dass sich die Wirkungen der Annahme nach den deutschen Sachvorschriften bestimmen.
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