16 C 371/05•Amtsgericht Hamm, 2006-02-21, 16 C 371/05
Amtsgericht Hamm, 2006-02-21, 16 C 371/05
16 C 371/05Gericht erster Instanz21.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 16 C 371/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-21
Aktenzeichen: 16 C 371/05
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2006:0221.16C371.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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