17 C 638/04•Amtsgericht Hamm, 2005-12-21, 17 C 638/04
Amtsgericht Hamm, 2005-12-21, 17 C 638/04
17 C 638/04Gericht erster Instanz21.12.2005
Regest
Ein Kraftfahrzeugsachverständiger kann der aus einem Verkehrsunfall entschädigungspflichtigen Haftpflichtversicherung zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er den Restwert eines Fahrzeugs auf dem allgemeinen regionalen Markt falsch ermittelt.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 17 C 638/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-21
Aktenzeichen: 17 C 638/04
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2005:1221.17C638.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Normen: BGB § 311 Abs. 3
Leitsätze
Ein Kraftfahrzeugsachverständiger kann der aus einem Verkehrsunfall entschädigungspflichtigen Haftpflichtversicherung zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er den Restwert eines Fahrzeugs auf dem allgemeinen regionalen Markt falsch ermittelt.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert: 1.600,00 €
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