Amtsgericht Hamm, 2005-12-21, 17 C 638/04

17 C 638/04Gericht erster Instanz21.12.2005

Regest

Ein Kraftfahrzeugsachverständiger kann der aus einem Verkehrsunfall entschädigungspflichtigen Haftpflichtversicherung zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er den Restwert eines Fahrzeugs auf dem allgemeinen regionalen Markt falsch ermittelt.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 17 C 638/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-21

Aktenzeichen: 17 C 638/04

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2005:1221.17C638.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Normen: BGB § 311 Abs. 3

Leitsätze

Ein Kraftfahrzeugsachverständiger kann der aus einem Verkehrsunfall entschädigungspflichtigen Haftpflichtversicherung zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er den Restwert eines Fahrzeugs auf dem allgemeinen regionalen Markt falsch ermittelt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert: 1.600,00 €

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