Amtsgericht Hamm, 2005-05-11, 17 C 75/05

17 C 75/05Gericht erster Instanz11.05.2005

Regest

Bei außergerichtlicher Abwicklung eines einfachen Verkehrsunfalls steht dem Rechtsanwalt keine höhere Gebühr als 0,9 zu.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 17 C 75/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-11

Aktenzeichen: 17 C 75/05

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2005:0511.17C75.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Normen: RVG § 14 Abs. 1; RVG VV 2400

Leitsätze

Bei außergerichtlicher Abwicklung eines einfachen Verkehrsunfalls steht dem Rechtsanwalt keine höhere Gebühr als 0,9 zu.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

Streitwert: 61,71 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.