28 C 52/02•Amtsgericht Hamm, 2002-05-23, 28 C 52/02
Amtsgericht Hamm, 2002-05-23, 28 C 52/02
28 C 52/02Gericht erster Instanz23.05.2002
Regest
Die Vereinbarung eines Wahlleistungszuschlags für die Unterbringung in einem Zweibettzimmer ist unwirksam, wenn diese ohnehin aus medizinischen Gründen erforderlich ist und der allgemeinen Krankenhausleistung, hier bei Unterbringung im Schlaflabor, entspricht.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 28 C 52/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-23
Aktenzeichen: 28 C 52/02
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2002:0523.28C52.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Normen: BPflV § 22; § 134 BGB
Leitsätze
Die Vereinbarung eines Wahlleistungszuschlags für die Unterbringung in einem Zweibettzimmer ist unwirksam, wenn diese ohnehin aus medizinischen Gründen erforderlich ist und der allgemeinen Krankenhausleistung, hier bei Unterbringung im Schlaflabor, entspricht.
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 225,-- EUR abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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