Amtsgericht Hamm, 2002-01-28, 28 C 369/01

28 C 369/01Gericht erster Instanz28.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hamm — 28 C 369/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-28

Aktenzeichen: 28 C 369/01

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2002:0128.28C369.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 28

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 94,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des DÜG, jedoch nicht mehr als 8,42 % jährlich seit dem 16.1.2002 zu zahlen.

  2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 94,30 Euro

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