28 C 369/01•Amtsgericht Hamm, 2002-01-28, 28 C 369/01
Amtsgericht Hamm, 2002-01-28, 28 C 369/01
28 C 369/01Gericht erster Instanz28.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 28 C 369/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-28
Aktenzeichen: 28 C 369/01
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2002:0128.28C369.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 28
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 94,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des DÜG, jedoch nicht mehr als 8,42 % jährlich seit dem 16.1.2002 zu zahlen.
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Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 94,30 Euro
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