17 C 435/96•Amtsgericht Hamm, 1996-11-13, 17 C 435/96
Amtsgericht Hamm, 1996-11-13, 17 C 435/96
17 C 435/96Gericht erster Instanz13.11.1996
Regest
Der Anspruch aus § 22 Nachbarrechtsgesetz NW kann nicht im Wege der Selbsthilfe durchgesetzt werden.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hamm — 17 C 435/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-11-13
Aktenzeichen: 17 C 435/96
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:1996:1113.17C435.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: BGB §856; BGB §862; Nachbarrechtsgesetz NW §22
Leitsätze
Der Anspruch aus § 22 Nachbarrechtsgesetz NW kann nicht im Wege der Selbsthilfe durchgesetzt werden.
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 04.09.1996 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Verfügungsbeklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert (§ 25 Abs. 2 GKG): 2.000,00 DM.
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