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8 III 59/21•Amtsgericht Hagen, 2021-12-21, 8 III 59/21
8 III 59/21Gericht erster Instanz21.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-21
Aktenzeichen: 8 III 59/21
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2021:1221.8III59.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Die Eintragung im Geburtsregister des Standesamts M Nr. XXX ist unter Aufrechterhaltung im Übrigen dahin zu berichtigen, dass die einschränkenden Hinweise zur Identität der Eltern und zur Namensführung des Kindes gelöscht werden.
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