Amtsgericht Hagen, 2021-12-21, 8 III 59/21

8 III 59/21Gericht erster Instanz21.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 8 III 59/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-21

Aktenzeichen: 8 III 59/21

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2021:1221.8III59.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Die Eintragung im Geburtsregister des Standesamts M Nr. XXX ist unter Aufrechterhaltung im Übrigen dahin zu berichtigen, dass die einschränkenden Hinweise zur Identität der Eltern und zur Namensführung des Kindes gelöscht werden.

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