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19 C 60/20•Amtsgericht Hagen, 2021-06-14, 19 C 60/20
19 C 60/20Gericht erster Instanz14.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-14
Aktenzeichen: 19 C 60/20
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2021:0614.19C60.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten des Streithelfers, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1, Satz 1ZPO).
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