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140 C 218/20•Amtsgericht Hagen, 2021-02-26, 140 C 218/20
140 C 218/20Gericht erster Instanz26.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-26
Aktenzeichen: 140 C 218/20
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2021:0226.140C218.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 173,05 EUR (in Worten: einhundertdreiundsiebzig Euro und fünf Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.08.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreit trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO)
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