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146 C 21/20•Amtsgericht Hagen, 2020-11-06, 146 C 21/20
146 C 21/20Gericht erster Instanz06.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-06
Aktenzeichen: 146 C 21/20
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2020:1106.146C21.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3374 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.08.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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