Amtsgericht Hagen, 2020-05-29, 11 C 141/19

11 C 141/19Gericht erster Instanz29.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 11 C 141/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-29

Aktenzeichen: 11 C 141/19

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2020:0529.11C141.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 439,83 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.3.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten i.H.v. 83,54 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

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