Amtsgericht Hagen, 2020-02-26, 186 CFs-676 Js 1359/19-124/19

186 CFs-676 Js 1359/19-124/19Gericht erster Instanz26.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 186 CFs-676 Js 1359/19-124/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-26

Aktenzeichen: 186 CFs-676 Js 1359/19-124/19

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2020:0226.186CFS676JS1359.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,- € verurteilt.

Dem Angeklagten wird nachgelassen, die Geldstrafe in monatlichen Raten zu je 50,- € zu zahlen. Die erste Rate ist am 01. des auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monats fällig, die Folgeraten je am 01. des jeweiligen Folgemonats. Sollte der Angeklagte mit der Zahlung einer Rate in Rückstand geraten, wird der gesamte Betrags sofort fällig.

Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Dem Angeklagten wird verboten, innerhalb von 6 Monaten seit Rechtskraft dieses Urteils Kraftfahrzeuge jedweder Art im Straßenverkehr zu führen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 316 Abs. 1, Abs. 2, 44, 52, 69a StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG

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