11 C 145/17•Amtsgericht Hagen, 2018-01-31, 11 C 145/17
Amtsgericht Hagen, 2018-01-31, 11 C 145/17
11 C 145/17Gericht erster Instanz31.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 11 C 145/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-31
Aktenzeichen: 11 C 145/17
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2018:0131.11C145.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte abzuwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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