90 Ds 22/15•Amtsgericht Hagen, 2015-10-02, 90 Ds 22/15
Amtsgericht Hagen, 2015-10-02, 90 Ds 22/15
90 Ds 22/15Gericht erster Instanz02.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 90 Ds 22/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-10-02
Aktenzeichen: 90 Ds 22/15
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2015:1002.90DS22.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 90
Tenor
In Abänderung des Festsetzungsbeschlusses vom 03.08.2015 wird dem Rechtsanwalt U auf seine Erinnerung vom 11.08.2015 zusätzlich zu dem Festsetzungsbeschluss vom 03.08.2015 die Befriedigungsgebühr (VV 4141) in Höhe von 256,00 Euro nebst Umsatzsteuer in Höhe von 48,64 Euro, damit also insgesamt 304,64 Euro, erstattet und festgesetzt.
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