49 M 91/14•Amtsgericht Hagen, 2014-02-18, 49 M 91/14
Amtsgericht Hagen, 2014-02-18, 49 M 91/14
49 M 91/14Gericht erster Instanz18.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 49 M 91/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-18
Aktenzeichen: 49 M 91/14
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2014:0218.49M91.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Mahnabteilung
Tenor
Auf die Erinnerung des Gläubigers vom 15.01.2014 wird der Obergerichtsvollzieher E angewiesen, die beantragten Fremdauskünfte einzuholen.
Die Kosten der Erinnerung trägt der Schuldner.
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