19 C 296/11•Amtsgericht Hagen, 2013-04-24, 19 C 296/11
Amtsgericht Hagen, 2013-04-24, 19 C 296/11
19 C 296/11Gericht erster Instanz24.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 19 C 296/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-24
Aktenzeichen: 19 C 296/11
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2013:0424.19C296.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 19 C
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 4000,00 Euro (i.W. viertausend Euro) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.03.2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, welche dieser aus dem Unfallereignis vom 03.02.2011 gegen 14.15 Uhr an der Kreuzung C3 / I-Straße in I entstanden sind und / oder noch entstehenden werden, und zwar immaterielle Schäden dabei nur insoweit, als sie derzeit noch nicht vorhersehbar sind, und materielle Schäden nur insoweit, als diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übertragen werden.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 489,45 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.02.2011 zu zahlen.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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