10 C 425/08•Amtsgericht Hagen, 2009-05-28, 10 C 425/08
Amtsgericht Hagen, 2009-05-28, 10 C 425/08
10 C 425/08Gericht erster Instanz28.05.2009
Regest
Gutachterkosten sind nur im Rahmen des § 249 BGB bei wirtschaftlich notwendigen und angemessenen Aufwand zu ersetzen. Die Beweislast trägt der Kfz-Eigentümer.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 10 C 425/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-28
Aktenzeichen: 10 C 425/08
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2009:0528.10C425.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Normen: § 249 BGB
Leitsätze
Gutachterkosten sind nur im Rahmen des § 249 BGB bei wirtschaftlich notwendigen und angemessenen Aufwand zu ersetzen. Die Beweislast trägt der Kfz-Eigentümer.
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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