Amtsgericht Hagen, 2009-03-24, 11 C 505/08

11 C 505/08Gericht erster Instanz24.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 11 C 505/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-24

Aktenzeichen: 11 C 505/08

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2009:0324.11C505.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Normen: §§ 823, 1004 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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