11 C 505/08•Amtsgericht Hagen, 2009-03-24, 11 C 505/08
Amtsgericht Hagen, 2009-03-24, 11 C 505/08
11 C 505/08Gericht erster Instanz24.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 11 C 505/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-24
Aktenzeichen: 11 C 505/08
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2009:0324.11C505.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Normen: §§ 823, 1004 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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