Amtsgericht Hagen, 2008-07-02, 16 C 68/08

16 C 68/08Gericht erster Instanz02.07.2008

Regest

Eine fehlerfreie Telefax-Sendebestätigung erbringt entgegen BGH NJW 1995, 665 ff. den Beweis, dass eine entsprechende Datentransferverbindung zwischen Sendegerät und Empfangsgerät hergestellt und die die übermittelten Daten beim Empfanagsgerät angekommen sind.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 16 C 68/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-02

Aktenzeichen: 16 C 68/08

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2008:0702.16C68.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Leitsätze

Eine fehlerfreie Telefax-Sendebestätigung erbringt entgegen BGH NJW 1995, 665 ff. den Beweis, dass eine entsprechende Datentransferverbindung zwischen Sendegerät und Empfangsgerät hergestellt und die die übermittelten Daten beim Empfanagsgerät angekommen sind.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.803,14 EUR zuzüglich Zinsen in

Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 31.01.2008 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin Anwaltskosten in Höhe von

374,90 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu voll-

streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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