140 C 26/08•Amtsgericht Hagen, 2008-06-09, 140 C 26/08
Amtsgericht Hagen, 2008-06-09, 140 C 26/08
140 C 26/08Gericht erster Instanz09.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 140 C 26/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-09
Aktenzeichen: 140 C 26/08
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2008:0609.140C26.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabeitung
Normen: AGG §§ 19, 21
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt,
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den Kläger zu einem Monatsbeitrag in Höhe von 19,95 € als Mitglied im Fitness Gym I, T-Straße. 50-52, ####1 I aufzunehmen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Mai 2007 gültig waren,
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an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 50,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.11.2007 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,50 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 27 % und die Beklagte zu 73 %.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Abfassung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.
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