16 C 322/04•Amtsgericht Hagen, 2006-05-12, 16 C 322/04
Amtsgericht Hagen, 2006-05-12, 16 C 322/04
16 C 322/04Gericht erster Instanz12.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 16 C 322/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-12
Aktenzeichen: 16 C 322/04
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2006:0512.16C322.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Normen: BGB § 823 Abs. 2, § 831
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.300,81 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 07.02.2005 Y um Y gegen Rückübertragung der erworbenen Rechte aus dem Zeichnungsschein vom 01.01.2001 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstrecken-den Betrages vorläufig vollstreckbar.
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