Amtsgericht Hagen, 2006-02-15, 140 C 457/04

140 C 457/04Gericht erster Instanz15.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 140 C 457/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-15

Aktenzeichen: 140 C 457/04

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2006:0215.140C457.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 678,97 Euro nebst Zinsen in Höhe von 9,6 % pro Jahr seit dem 23.04.2009 und 20,00 Euro vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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