140 C 457/04•Amtsgericht Hagen, 2006-02-15, 140 C 457/04
Amtsgericht Hagen, 2006-02-15, 140 C 457/04
140 C 457/04Gericht erster Instanz15.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 140 C 457/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-15
Aktenzeichen: 140 C 457/04
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2006:0215.140C457.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 678,97 Euro nebst Zinsen in Höhe von 9,6 % pro Jahr seit dem 23.04.2009 und 20,00 Euro vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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