140 C 429/04•Amtsgericht Hagen, 2005-08-03, 140 C 429/04
Amtsgericht Hagen, 2005-08-03, 140 C 429/04
140 C 429/04Gericht erster Instanz03.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 140 C 429/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-03
Aktenzeichen: 140 C 429/04
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2005:0803.140C429.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern der Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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