Amtsgericht Hagen, 2005-08-03, 140 C 429/04

140 C 429/04Gericht erster Instanz03.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 140 C 429/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-03

Aktenzeichen: 140 C 429/04

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2005:0803.140C429.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern der Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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