19 C 121/05•Amtsgericht Hagen, 2005-05-25, 19 C 121/05
Amtsgericht Hagen, 2005-05-25, 19 C 121/05
19 C 121/05Gericht erster Instanz25.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 19 C 121/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-25
Aktenzeichen: 19 C 121/05
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2005:0525.19C121.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Si-cherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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