Amtsgericht Hagen, 2005-05-25, 19 C 121/05

19 C 121/05Gericht erster Instanz25.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hagen — 19 C 121/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-25

Aktenzeichen: 19 C 121/05

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2005:0525.19C121.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Si-cherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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