10 C 41/99•Amtsgericht Hagen, 1999-03-18, 10 C 41/99
Amtsgericht Hagen, 1999-03-18, 10 C 41/99
10 C 41/99Gericht erster Instanz18.03.1999
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hagen — 10 C 41/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-03-18
Aktenzeichen: 10 C 41/99
ECLI: ECLI:DE:AGHA:1999:0318.10C41.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.893,65 DM (i.W.: eintausendachthundertdreiundneunzig 65/100 Deutsche Mark) nebst
4 % Zinsen seit dem 05. Januar 1999 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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