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27 C 92/21•Amtsgericht Grevenbroich, 2022-07-13, 27 C 92/21
27 C 92/21Gericht erster Instanz13.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-13
Aktenzeichen: 27 C 92/21
ECLI: ECLI:DE:AGGV:2022:0713.27C92.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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