Amtsgericht Grevenbroich, 2002-02-08, 11 C 135/99

11 C 135/99Gericht erster Instanz08.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Grevenbroich — 11 C 135/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-08

Aktenzeichen: 11 C 135/99

ECLI: ECLI:DE:AGGV:2002:0208.11C135.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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