11 C 135/99•Amtsgericht Grevenbroich, 2002-02-08, 11 C 135/99
Amtsgericht Grevenbroich, 2002-02-08, 11 C 135/99
11 C 135/99Gericht erster Instanz08.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Grevenbroich — 11 C 135/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-08
Aktenzeichen: 11 C 135/99
ECLI: ECLI:DE:AGGV:2002:0208.11C135.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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