Amtsgericht Gütersloh, 2023-05-04, 8 Ls-336 Js 291/22-5/22

8 Ls-336 Js 291/22-5/22Gericht erster Instanz04.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gütersloh — 8 Ls-336 Js 291/22-5/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-04

Aktenzeichen: 8 Ls-336 Js 291/22-5/22

ECLI: ECLI:DE:AGGT:2023:0504.8LS336JS291.22.5.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schöffengericht

Tenor

Der Angeklagte wird unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgericht Laufen vom 14.09.2020 (Az.: 2 Ls-120 Js 41289/18) und unter Auflösung der dortigen Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften:

§§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 17 Abs. 2 BZRG

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