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10 C 798/19•Amtsgericht Gütersloh, 2021-10-08, 10 C 798/19
10 C 798/19Gericht erster Instanz08.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-08
Aktenzeichen: 10 C 798/19
ECLI: ECLI:DE:AGGT:2021:1008.10C798.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1076,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger gesamtschuldnerisch zu 27 % und der Beklagte zu 73 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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