Amtsgericht Gütersloh, 2020-12-28, 17 VI 865/20

17 VI 865/20Gericht erster Instanz28.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gütersloh — 17 VI 865/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-28

Aktenzeichen: 17 VI 865/20

ECLI: ECLI:DE:AGGT:2020:1228.17VI865.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Nachlassgericht - Richterin am Amtsgericht

Tenor

werden die Tatsachen, die Zur Begründung des Antrages des Antragstellers erforderlich sind, für festgestellt erachtet.

Das Nachlassgericht bewilligt die Erteilung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses.

Die Wirksamkeit des Beschlusses wird bis zur Rechtskraft ausgesetzt.

Die Gerichtskosten trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.

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