8 Ls-36 Js 705/07-157/07•Amtsgericht Gütersloh, 2007-11-16, 8 Ls-36 Js 705/07-157/07
Amtsgericht Gütersloh, 2007-11-16, 8 Ls-36 Js 705/07-157/07
8 Ls-36 Js 705/07-157/07Gericht erster Instanz16.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gütersloh — 8 Ls-36 Js 705/07-157/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-16
Aktenzeichen: 8 Ls-36 Js 705/07-157/07
ECLI: ECLI:DE:AGGT:2007:1116.8LS36JS705.07.157.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Jugendschöffengericht
Tenor
D.C. ist des unerlaubtem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen schuldig.
Es findet Jugendrecht Anwendung.
Er wird deshalb - einheitlich - zu Jugendstrafe von 2 Jahren 6 Monaten verurteilt
Von der Auferlegung der Kosten und Auslagen wird abgesehen.
(Angewendete Vorschriften
§§ 25 Abs. 2, 53 StGB, 29 Abs. 1 Nr. 1, 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 1, 105 JGG,)
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