Amtsgericht Wipperfürth, 2022-10-18, 8 VI 113/22

8 VI 113/22Gericht erster Instanz18.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wipperfürth — 8 VI 113/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-18

Aktenzeichen: 8 VI 113/22

ECLI: ECLI:DE:AGGM3:2022:1018.8VI113.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 8

Tenor

Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Antragstellers A. erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.

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