Amtsgericht Wipperfürth, 2022-10-06, 9 C 145/22

9 C 145/22Gericht erster Instanz06.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wipperfürth — 9 C 145/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-06

Aktenzeichen: 9 C 145/22

ECLI: ECLI:DE:AGGM3:2022:1006.9C145.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 9

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger wegen des Ereignisses vom„0" in A-Stadt, F-Straße, bei dem der Kläger das KFZ seines Vaters mit dem Kennzeichen GM-*** beim Reifenwechsel beschädigte, Versicherungsschutz aus der Haftpflichtversicherung Nr.„01" zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

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