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9 C 145/22•Amtsgericht Wipperfürth, 2022-09-23, 9 C 145/22
9 C 145/22Gericht erster Instanz23.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-23
Aktenzeichen: 9 C 145/22
ECLI: ECLI:DE:AGGM3:2022:0923.9C145.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.9
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger wegen des Ereignisses vom
„0“ in A-Stadt, F-Straße, bei dem der Kläger das
KFZ seines Vaters mit dem Kennzeichen GM-*** beim Reifenwechsel
beschädigte, Versicherungsschutz aus der Haftpflichtversicherung Nr.
„01“ zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
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