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51 M 86/21•Amtsgericht Wipperfürth, 2021-08-17, 51 M 86/21
51 M 86/21Gericht erster Instanz17.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-17
Aktenzeichen: 51 M 86/21
ECLI: ECLI:DE:AGGM3:2021:0817.51M86.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 51
wird der eingelegten sofortigen Beschwerde vom 27.07.2021 gegen den Beschluss vom 22.06.2021 nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Landgericht Köln als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.
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