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9 C 245/19•Amtsgericht Wipperfürth, 2021-03-26, 9 C 245/19
9 C 245/19Gericht erster Instanz26.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-26
Aktenzeichen: 9 C 245/19
ECLI: ECLI:DE:AGGM3:2021:0326.9C245.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 9
sind auf Grund des Vergleichs des Amtsgerichts Wipperfürth vom 20.08.2020 von der Klägerin
0,51 EUR - Euro und einundfünfzig Cent -
nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 04.09.2020 an die Beklagte zu erstatten.
Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
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