Amtsgericht Wipperfürth, 2020-11-12, 8 VI 19/20

8 VI 19/20Gericht erster Instanz12.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wipperfürth — 8 VI 19/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-12

Aktenzeichen: 8 VI 19/20

ECLI: ECLI:DE:AGGM3:2020:1112.8VI19.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 8

Tenor

In der Nachlassangelegenheit

(...)

wird dem Nachlasspfleger E für seine Tätigkeit in dem Zeitraum vom 15.04.2020 bis 19.08.2020 eine Vergütung in Höhe von 465,16 Euro inklusive Mehrwertsteuer (§§ 1960, 1915, 1908i, 1836 BGB) festgesetzt.

Der darüber hinausgehende Antrag war zurückzuweisen.

Dieser Beschluss wird erst mit seiner Rechtskraft wirksam.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wird die Beschwerde gemäß § 61 Abs. 2 und 3 FamFG zugelassen.

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